ASSISTENZHUNDE

VON FAIRTRAINED

BUNDESBEHINDERTENGESETZ

Definition laut § 39a

  1. Ein Assistenzhund ist ein Hund, der sich bei Nachweis der erforderlichen Gesundheit und seiner wesensmäßigen Eignung sowie nach Absolvierung einer speziellen Ausbildung – vor allem im Hinblick auf Sozial- und Umweltverhalten, Unterordnung und spezifische Hilfeleistungen – besonders zur Unterstützung eines Menschen mit Behinderung eignet.

  2. Assistenzhunde sollen zum Zwecke der Erweiterung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen eingesetzt werden und dauernd bei der betroffenen Person leben. Darüber hinaus leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Kommunikation und zum Abbau von einstellungsmäßigen Barriere 

  3. Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde nach Maßgabe der Absätze 4 bis 7.

UNTER DEN BEGRIFF DER

ASSISTENZHUNDE

werden drei Gruppen gefasst

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Blindenführhunde

Blindenführhunde sollen den eingeschränkten oder fehlenden Sehsinn ihrer Halter ausgleichen und ihren Menschen sicher durch den Straßenverkehr führen. Sie zeigen Treppen, Bordsteine und Hindernisse an oder umgehen diese. Sie finden auf Signal Bänke, Türen, Ausgänge, Zebrastreifen und können Verlorenes aufheben.

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Servicehunde

Servicehunde sollen die eingeschränkte Mobilität ihrer körperbehinderten Menschen ausgleichen und durch Einsatz ihres Körpers, ihrer Schnauze oder Pfoten unterstützen. So stupsen Servicehunde beispielsweise eine Türe oder Lade an, um sie zu schließen oder einen Licht- oder Liftschalter um ihn zu betätigen. Natürlich lernen sie auch, Objekte verschiedener Materialien unzerstört zu ihrem Besitzer zu bringen. Weiters können Sie an Kordeln ziehen um Türen zu öffnen oder helfen nach dem gleichen Prinzip durch vorsichtiges Ziehen am Jackenärmel beim Entkleiden.

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Signalhunde

Signalhunde sollen ihrem behinderten Menschen im weitesten Sinne etwas signalisieren (warnen) beziehungsweise dieser „Gefahr“ prophylaktisch entgegen wirken . Der Diabeteswarnhund signalisiert also einen abnormalen Blutzuckerwert. Der Epilepsiewarnhund einen anstehenden oder gerade passierenden Anfall. Der Signalhund für hörbehinderte Menschen zeigt Geräusche wie Türklopfen oder das Weinen des Babys an. Signalhunde für psychisch Erkrankte machen ihre Halter auf drohende unangenehme/gefährliche Geisteszustände aufmerksam, schaffen durch ihre Anwesenheit Abstand zu Menschen uvm.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE

Anerkennung als Assistenzhund​

Damit ein Hund in den Behindertenpass eingetragen wird, müssen folgende Voraussetzungen zutreffen:


Gesundheitliche Eignung

Diese wird durch eine umfassende tierärztliche Befunderhebung nachgewiesen. Neben den naheliegenden Untersuchungen sind sowohl Herzultraschall, Augenuntersuchung, Gangbildanalyse, Blut-, Kot- und Urinproben, als auch Röntgen beinhaltet.


Spezielle Ausbildung

beinhaltet Grundgehorsam und je nach Einsatzbereich des Hundes individuelle Hilfsleistungen für den behinderten Hundeführer.


Wesensmäßige Eignung

der Hund soll weder ängstlich noch offensiv auf seine Umwelt und verschiedene Reize reagieren, sondern der Situation angemessen möglichst gelassen bleiben.

Positiv abgeschlossene staatliche Beurteilung

Das umfasst die Qualitätsprüfung am Ende der Ausbildung, welche (bei nicht selbst ausgebildeten Hunden) die Ausbildungsstelle mit dem Hund absolviert. Sowie die Teamprüfung nach erfolgreicher Zusammenschulung und Eingewöhnung des Hundes im neuen Zuhause, welche der behinderte Hundeführer absolviert.

DER WEG ZU EINEM

Assistenzhund von FairTrained

Kontaktaufnahme

Die wichtigsten Eckpunkte wie den Wohnort, die Lebensumstände und die Anforderungen an den Hund besprechen wir direkt beim ersten Kontakt – egal ob Sie sich per Mail, Telefon oder Kontaktformular anmelden.

LAUFBAHN EINES

FairTrained Assistenzhundes

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Aufzucht und Vorbereitung beim Trainer

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Tierärztliche Untersuchung nach dem 1. Lebensjahr

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vertiefende Ausbildung durch den Trainer

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staatliche Qualitätsprüfung

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Zusammenschulung mit dem zukünftigen Besitzer

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Teamprüfung (& Eintragung in den Behindertenpass)

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